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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Einkommensteuer
Steuerbescheid
Lohnsteuerhilfeverein
Albert-Hugard-Str. 25
79219 Staufen
07633-929828 |
|
07633-929827 |
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
Beratungsstelle
Dipl.-Volksw. Reinhard Kalweit
Wir informieren Sie zu steuerlichen Fragen zu Riesterrente, Kindergeld, Eigenheimzulage, Kinderzulage, Investitionszulage, Lohnsteuerermäßiging, Gehaltsabrechnung, Freistellungsantrag, Steuerklasse,Steuervorteile, Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Versorgungsbezüge, Unterhaltsleistungen, Kapitalvermögen, Einkünfte oder Vermietung.
Leistungen der VLH
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
* „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen)
* Kindergeld
* Eigenheimzulage mit Kinderzulage
* Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
* Lohnsteuerermäßigung
* Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
* Berechnung der Steuererstattungshöhe
* Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
* Prüfung der Steuerbescheide
* Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
bis zur Klage vor dem Finanzgericht
* Informieren über Steuervorteile
Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage sowie Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999.
Neuerdings werden wir auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig.
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Dies erfolgt ausschließlich bei
* Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
* Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
* Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
* sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Die Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung.
Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.
Wir begleiten die Mitglieder bei der Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.
Haben Sie noch Fragen, oder wollen Sie mehr über Lohnsteuerhilfeverein, Steuerbescheid oder Einkommensteuer wissen? Dann rufen Sie uns einfach unter 07633-929828 an oder senden Sie uns ein Email.
Gerne möchten wir Sie auch zu einem Besuch auf unsere homepage www.vlh.de/bst/7202/ einladen.
Mit besten Grüßen ins Markgräflerland
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
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