Zuzahlung Krankenversicherung

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Krankenversicherung Zuzahlungen

Zuzahlungen bis zu Ihrer Belastungsgrenze

(MBB) Für chronisch Kranke kann es sich lohnen, direkt am Jahresanfang die Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze bei ihrer Krankenkasse einzuzahlen. „Dann muss man nicht erst alle Zuzahlungen vorstrecken und nachträglich die Erstattung der zuviel geleisteten Beträge beantragen“, erklärt Herbert Hardt von der BARMER Müllheim. Statt dessen bekommt der Versicherte direkt eine Befreiungskarte für 2005. Eine interessante Variante für alle Versicherten, die absehen können, dass sie im Laufe des Jahres durch hohe Zuzahlungen ihre Belastungsgrenze erreichen werden. Alternativ kann man erst zum Jahresende die Belege sämtlicher Zuzahlungen einreichen. Was zuviel gezahlt wurde, erstattet die BARMER dann zurück.

Allerdings: Weil sich die Belastungsgrenze erst nach einem Jahr zuverlässig ermitteln lässt, kann es immer Nach- oder Rückzahlungen geben. Einkommen können schwanken, fest steht nur, dass zwei bzw. (bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung) ein Prozent der Familienbrutto- einnahmen für Zuzahlungen aufgewendet werden müssen.

Wer zur Berechnung seiner persönlichen Belastungsgrenze Fragen hat, kann sich unter der Tel. 018500296050 an die BARMER Müllheim wenden. Dort gibt es auch das Faltblatt „Wieviel wofür“ mit wichtigen Tipps rund um das Thema Zuzahlungen und Befreiungen.

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